| Jeder internationalen Sendung in Nicht-EU-Länder, deren Inhalt nicht aus Dokumenten sondern aus Waren besteht, muss eine Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung beigefügt sein.
Datenträger (z. B. CD's, DVD's - auch wenn darauf nur Text gespeichert ist) gelten nicht als Dokumente.
Bei Warenwerten über 1.000 € ist zusätzlich zur Handelsrechnung eine vorgefertigte Ausfuhranmeldung erforderlich.
Liegt der Warenwert über 3.000 € muss die vorgefertigte Ausfuhranmeldung vor dem Versand vom, für Ihren Standort zuständigen, Zollamt abgestempelt werden. Hierzu muss die Ware u. U. zu einer Zollbeschau beim Zollamt vorgeführt werden.
Bei Sendungen in verschiedene Länder (z. B. Schweiz) muss die Handelsrechnung eine Ursprungserklärung wie folgt beinhalten: "Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ...(*) Ursprungswaren sind." (*) der Ursprung der Waren ist anzugeben
Bei Sendungen in verschiedene Länder (z. B. Schweiz) ist bei EU-Ursprungs-Waren und einem Warenwert über 6.000 € ein zusätzliches Formular EUR-1 notwendig. Dieses Formular ist z. B. bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) erhältlich und muss zwingend vom Versender (kann nicht vom Frachtführer erledigt werden) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen werden.
Ausführliche Informationen können Sie sich auf der offiziellen Internetsite des Bundesministeriums für Finanzen (www.zoll.de) unter Zoll und Steuern einholen. |