Infothek, Zollbestimmungen

Jeder internationalen Sendung in Nicht-EU-Länder, deren Inhalt nicht aus Dokumenten sondern aus Waren besteht, muss eine möglichst englischsprachige Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung beigefügt sein.

Datenträger (z. B. CD's, DVD's - auch wenn darauf nur Text gespeichert ist) gelten nicht als Dokumente.

Bei Warenwerten über 1.000 € ist zusätzlich zur Handelsrechnung eine vorgefertigte Ausfuhranmeldung erforderlich.

Bei Sendungen in verschiedene Länder (z. B. Schweiz) muss die Handelsrechnung eine Ursprungserklärung wie folgt beinhalten:
"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ...(*) Ursprungswaren sind." (*) der Ursprung der Waren ist anzugeben

Ausführliche Informationen können Sie sich auf der offiziellen Internetsite des Bundesministeriums für Finanzen (www.zoll.de) unter Zoll und Steuern einholen.

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